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Kranbetrieb 2008

 
             
 
Frühjahr:
Freitag
4. April
bis Montag
25. Mai
 
       
 
Herbst:
Freitag
5. September
bis Sonntag
26. Oktober
 
 

 

Während dieser Zeiträume wird der Kranbetrieb ausnahmslos an folgenden Tagen und Zeiten abgewickelt:
Dienstag, Freitag, Samstag, Sonn- und Feiertag
9.00 –12.00 Uhr sowie 13.00 –15.00 Uhr


Um eine – für alle Beteiligten - reibungslose Abwicklung des Kranbetriebes sicherzustellen, möchten wir noch einige Bemerkungen anfügen:

- zu den Kranterminen
Der YES bemüht sich, die Kranzeiten so festzulegen, das alle Segler einen für sie günstigen Krantermin auswählen können. Die Abwicklung des Krandienstes erfolgt durch Clubmitglieder des YES – die „Krandiensthabenden“. Diese leisten den Krandienst in ihrer Freizeit, freiwillig, unentgeltlich und auf eigene Spesen (allfällige Fahrtkosten) an durchschnittlich 4 – 5 Tagen im Jahr. Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die vorgegebenen Kranzeiten einzuhalten bzw. sind zusätzliche Krantermine nicht möglich.

- zu den Krangebühren
Sie bekommen den Zahlschein für die Entrichtung des Beitrages zu Krangemeinschaft numehr zugesandt. Die Krandiensthabenden sind verpflichtet, im Falle einer nicht eindeutig belegbaren Einzahlung, die Gebühr für die Krangemeinschaft vor dem Kranen vor Ort einzuheben. Durch Ihre rechtzeitige Bezahlung vor Beginn des Kranbetriebes bzw. Ihres geplanten Krantermines scheint Ihre Einzahlung in den, dem Krandiensthabenden zur Verfügung stehenden Unterlagen bereits auf und Sie ersparen sich und dem YES Ärger bzw. unnütze Nachforschungen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie daran erinnern, daß die Zweitstücke eines Einzahlungsbeleges, die in den Selbstbedienungsfoyers der Banken selbst abgestempelt werden können naturgemäß keine Zahlungsbestätigung sein können, da nicht nachvollziehbar ist, ob der Einzahlungsbeleg beim jeweiligen Geldinstitut tatsächlich eingelangt ist! Der Beitrag zur Krangemeinschaft beträgt unverändert € 50,- und beinhaltet das Kranen eines Schiffes während der ganzen Saison. Einmalige Kranvorgänge (einheben bzw. nur herausheben eines Schiffes) berechtigen nicht zur Reduzierung des Betrages.

- Umweltaufkleber
Der YES ist seitens der Gemeinde Weiden beauftragt, die Umweltaufkleber der burgenländischen Landesregierung zu verkaufen. Denken Sie bitte daran, das der YES verpflichtet ist, diese Aufkleber erst nach Besichtigung der Schiffe an den jeweiligen Eigner weiterzugeben. Die Aufkleber sind am Schiff so zu befestigen, das sie jederzeit von den Stegen aus sicht- und erkennbar sind. Wir weisen Sie darauf hin, daß Mitglieder der Behörden stichprobenartig Kontrollen durchführen.

- Waschplatz
Am Standort des Kranes stehen ein Wasseranschluß sowie eine Steckdose (230 V) für die Reinigung Ihres Schiffes unentgeltlich zur Verfügung. Wir ersuchen Sie, den Reinigungsvorgang so durchzuführen, daß umstehende Gegenstände, Schiffe, Personen nicht verschmutzt bzw. anschließend „gebadet“ werden. Bei größerem Andrang versuchen Sie bitte die Reinigungszeit auf das unumgängliche Maß zu beschränken – die wartenden Segelkameraden werden Ihnen dafür dankbar sein. Auch Sie könnten einmal in der Warteschlange stehen!

- Kranbereich
Der Platz unmittelbar beim Kran, die Zufahrt einschließlich Umkehrschleife sowie der an der Mole neben dem Kran errichtete Seitensteg sind ausschließlich für die Betriebsabwicklung im Rahmen des Kranens vorgesehen. In diesen Bereichen dürfen nur unmittelbar vor bzw. nach dem Kranen Schiffe, Bootsanhänger bzw. Kfz. verstellt werden. Das Abstellen von Schiffen oder Fahrzeugen für einen darübergehenden Zeitraum ist aus Sicherheitsgründen (z. B. Feuerwehreinsätze, Auskranen eines leckgewordenen Schiffes usw.) nicht gestattet. Wir bitten Sie, diese Regel einzuhalten.

- Stellen bzw. Legen von Masten
Im Sommer 2006 entstand nach einem erheblichen Schaden am Seil, an der Seilführung und dem Sicherheitsendschalter für den Senk-/Hebevorgang des Kranes eine zweiwöchige Betriebsunterbrechung. Seitens des YES wurden mit der Herstellerfirma des Kranes Gespräche über die Ursache dieses Schadens abgehalten, die zu schriftlichen, sicherheitsrelevanten Auflagen durch die Firma und in weiterer Folge zum Verbot des Stellen bzw. Legens von Masten unter Zuhilfenahme des Kranes führten. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis für diese Maßnahme. Dieses Verbot dient der Betriebssicherheit des Kranes, aber vor allem – auch Ihrer – Sicherheit!

Mit Einzahlung des Beitrages zur Krangemeinschaft werden die
>> Bedingungen zur Kranbenütztung <<

von Ihnen akzeptiert.