Kranbetrieb 2008 |
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Frühjahr: |
Freitag | 4. April |
bis Montag | 25. Mai |
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Herbst: |
Freitag | 5. September |
bis Sonntag | 26. Oktober |
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Während dieser Zeiträume wird der Kranbetrieb ausnahmslos an folgenden Tagen und Zeiten abgewickelt:
Dienstag, Freitag, Samstag, Sonn- und Feiertag
9.00 –12.00
Uhr sowie 13.00 –15.00 Uhr
Um eine – für alle Beteiligten - reibungslose Abwicklung des Kranbetriebes sicherzustellen, möchten wir noch einige Bemerkungen anfügen:
- zu den Kranterminen
Der
YES bemüht sich, die Kranzeiten so festzulegen, das alle Segler
einen für sie günstigen Krantermin auswählen können.
Die Abwicklung des Krandienstes erfolgt durch Clubmitglieder des YES
– die „Krandiensthabenden“. Diese leisten den
Krandienst in ihrer Freizeit, freiwillig, unentgeltlich und auf
eigene Spesen (allfällige Fahrtkosten) an durchschnittlich 4 –
5 Tagen im Jahr. Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die
vorgegebenen Kranzeiten einzuhalten bzw. sind zusätzliche
Krantermine nicht möglich.
-
zu den Krangebühren
Sie
bekommen den Zahlschein für die Entrichtung des Beitrages zu
Krangemeinschaft numehr zugesandt. Die Krandiensthabenden sind
verpflichtet, im Falle einer nicht eindeutig belegbaren Einzahlung,
die Gebühr für die Krangemeinschaft vor dem Kranen vor Ort
einzuheben. Durch Ihre rechtzeitige Bezahlung vor Beginn des
Kranbetriebes bzw. Ihres geplanten Krantermines scheint Ihre
Einzahlung in den, dem Krandiensthabenden zur Verfügung
stehenden Unterlagen bereits auf und Sie ersparen sich und dem YES
Ärger bzw. unnütze Nachforschungen. In diesem Zusammenhang
möchten wir Sie daran erinnern, daß die Zweitstücke
eines Einzahlungsbeleges, die in den Selbstbedienungsfoyers der
Banken selbst abgestempelt werden können naturgemäß
keine Zahlungsbestätigung sein können, da nicht
nachvollziehbar ist, ob der Einzahlungsbeleg beim jeweiligen
Geldinstitut tatsächlich eingelangt ist!
Der
Beitrag zur Krangemeinschaft beträgt unverändert €
50,- und beinhaltet das Kranen eines Schiffes während der
ganzen Saison. Einmalige Kranvorgänge (einheben bzw. nur
herausheben eines Schiffes) berechtigen nicht zur Reduzierung des
Betrages.
- Umweltaufkleber
Der
YES ist seitens der Gemeinde Weiden beauftragt, die Umweltaufkleber
der burgenländischen Landesregierung zu verkaufen. Denken Sie
bitte daran, das der YES verpflichtet ist, diese Aufkleber erst nach
Besichtigung der Schiffe an den jeweiligen Eigner weiterzugeben. Die
Aufkleber sind am Schiff so zu befestigen, das sie jederzeit von den
Stegen aus sicht- und erkennbar sind. Wir weisen Sie darauf hin, daß
Mitglieder der Behörden stichprobenartig Kontrollen durchführen.
- Waschplatz
Am Standort des Kranes stehen ein Wasseranschluß sowie eine
Steckdose (230 V) für die Reinigung Ihres Schiffes unentgeltlich
zur Verfügung. Wir ersuchen Sie, den Reinigungsvorgang so
durchzuführen, daß umstehende Gegenstände, Schiffe,
Personen nicht verschmutzt bzw. anschließend „gebadet“
werden. Bei größerem Andrang versuchen Sie bitte die
Reinigungszeit auf das unumgängliche Maß zu beschränken
– die wartenden Segelkameraden werden Ihnen dafür dankbar
sein. Auch Sie könnten einmal in der Warteschlange stehen!
- Kranbereich
Der Platz unmittelbar beim Kran, die Zufahrt einschließlich
Umkehrschleife sowie der an der Mole neben dem Kran errichtete
Seitensteg sind ausschließlich für die Betriebsabwicklung
im Rahmen des Kranens vorgesehen. In diesen Bereichen dürfen nur
unmittelbar vor bzw. nach dem Kranen Schiffe, Bootsanhänger bzw.
Kfz. verstellt werden. Das Abstellen von Schiffen oder Fahrzeugen für
einen darübergehenden Zeitraum ist aus Sicherheitsgründen
(z. B. Feuerwehreinsätze, Auskranen eines leckgewordenen
Schiffes usw.) nicht gestattet. Wir bitten Sie, diese Regel
einzuhalten.
- Stellen bzw. Legen von Masten
Im Sommer 2006 entstand nach einem erheblichen Schaden am Seil, an der
Seilführung und dem Sicherheitsendschalter für den
Senk-/Hebevorgang des Kranes eine zweiwöchige
Betriebsunterbrechung. Seitens des YES wurden mit der Herstellerfirma
des Kranes Gespräche über die Ursache dieses Schadens
abgehalten, die zu schriftlichen, sicherheitsrelevanten Auflagen durch die Firma und in weiterer Folge zum Verbot des Stellen
bzw. Legens von Masten unter Zuhilfenahme des Kranes führten.
Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis für diese Maßnahme.
Dieses Verbot dient der Betriebssicherheit des Kranes, aber vor
allem – auch Ihrer – Sicherheit!
Mit
Einzahlung des Beitrages zur Krangemeinschaft werden die
>> Bedingungen zur Kranbenütztung <<
von
Ihnen akzeptiert.
